Smartphone-Schutzzonen in Hessen
Seit Beginn dieses Schuljahres gilt an allen öffentlichen Schulen in Hessen eine neue Regelung: Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden sogenannte Smartphone-Schutzzonen eingeführt.
Was bedeutet das?
- Smartphones und andere mobile Geräte (z. B. Smartwatches, Tablets) dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht privat genutzt werden.
- Geräte können mitgebracht werden, müssen jedoch ausgeschaltet und nicht sichtbar sein. Smartwatches und Smartphones sollen beispielsweise im Schulranzen verstaut werden.
- Ausnahmen gibt es nur, wenn die Nutzung ausdrücklich für den Unterricht erlaubt ist oder in besonderen Fällen (z. B. aus medizinischen Gründen).
Warum gibt es diese Regel?
Ziel ist es, die Konzentration zu fördern und den Austausch untereinander zu stärken. Auf dem Schulgelände sollen Gespräche, Bewegung und gemeinsames Spielen im Vordergrund stehen – wichtige
Bausteine für soziales Lernen und ein gutes Miteinander.
Information und Umsetzung
Die Regel wird in der Projektwoche zur Prävention „Wir stärken Kinder“ vom 09.03. bis 13.03.2026 ausführlich erklärt. Zusätzlich hat die Schüler-AG Schulleben passende Schilder gestaltet, die ab
sofort im Schulgebäude und auf dem Außengelände gut sichtbar sind. So ist für alle deutlich erkennbar, dass auf dem Schulgelände eine Smartphone-Schutzzone gilt.